Konzept
Vielleicht haben auch Sie schon gehört „Alles in Ordnung bei Ihnen“, obwohl Sie sehr wohl Beschwerden haben? In der Naturheilkunde ist eine umfassende Erhebung des Gesundheits- bzw. Krankheitszustandes sehr wichtig. Dieser Herangehensweise folge ich, da ich so dem Prinzip der Ganzheitlichkeit nachkomme und Symptome und Krankheiten in einen Gesamtzusammenhang bringe. Hier kann mein genaues Nachfragen und ein Blick über den Tellerrand der Symptome vielleicht auch neue Erkenntnisse mit sich ziehen.
Auch wenn diese ausführliche „Bestandsaufnahme“ Zeit in Anspruch nimmt: es lohnt sich! Auf der einen Seite sind die Chancen auf einen Therapieerfolg größer und auf der anderen Seite haben wir die Basis für eine bedarfsorientierte, naturheilkundliche Behandlung in der Zukunft gelegt, da ich Ihre Geschichte kenne und darauf aufsetzen kann.
Ablauf
1
Ihre Vorbereitung
Es hat sich bewährt, dass Sie den Fragebogen ausgefüllt zu mir in die Praxis mitbringen. So haben Sie die Möglichkeit, zu Hause in Ruhe für mich wichtige Informationen zu sammeln.
Gerne bringen Sie Ihre letzten Laboruntersuchungen und ärztliche Berichte mit. In der Regel kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt benötigte Unterlagen oder Kopien aushändigen.
Lassen Sie es mich wissen, wenn ich Ihnen den Bogen per Post zusenden soll.
2
Das Erstgespräch
Eine Behandlung beginnt bei mir immer mit einer ausführlichen Erstanamnese (Dauer ca. 1,5 h), in der Sie mir Ihre Beschwerden schildern. Dabei werde ich auch vergangene Symptome und Krankheiten erfragen, da sie unter Umständen mit Ihrem aktuellen Befinden zusammenhängen können. Da die Irisdiagnostik mit in mein Behandlungskonzept einfließt, erstelle ich in diesem Termin Ihre Irisfotos.
Auf Wunsch kann ich in meiner Praxis auch Blut abnehmen und kostengünstig ein umfangreiches Blutprofil erstellen lassen, um zusätzliche Hinweise zu erhalten.
3
Der Folgetermin
Die verschiedenen Hinweise, die ich erhalten habe, setze ich nach unserem Erstgespräch wie Mosaiksteinchen zu einem Gesamtbild zusammen und erstelle für Sie ein individuelles Therapiekonzept. Wenn wir ein Blutbild angefordert haben, werte ich dieses mit aus und stelle es Ihnen mit dem Konzept während des Folgetermins vor. Weitere Folgetermine können sich aus der Behandlungsnotwendigkeit in Verbindung mit der Therapiewahl ergeben. Wir sprechen dann gemeinsam durch, was für Sie mögliche Schritte für Ihre Gesundheit sein können.
Kosten
Was nützt mir der Erde Geld? Kein kranker Mensch genießt die Welt!
- Johann Wolfgang von Goethe
Ein Beitrag für Ihre Gesundheit - Der Tüv für Ihren Körper
Gesetzliche Krankenkassen: Heilpraktiker-Leistungen werden leider von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Meine Leistungen müssen Sie daher selber übernehmen.
Sollten Sie den naturheilkundlichen Weg auch längerfristig als Behandlungsalternative sehen, kann der Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll sein.
Private Krankenkassen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung: Heilpraktiker-Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgeschlossenen Vertrages erstattet.
Meine Honorarvereinbarung/Behandlungsvertrag
Gut zu wissen
- Ich bemühe mich, Ihnen relativ schnell einen Termin für das Erstgespräch anzubieten.
- Meine Leistungen sind nicht von außen reglementiert und bedürfen keiner Anträge, Wartezeiten oder Genehmigungen.
- „Krankheitskosten“ (Kosten, die in Verbindung mit Ihrer Krankheit stehen wie z.B. Rechnungen für einen Arzt oder Heilpraktiker, verordnete Arzneimittel...), die Ihnen nicht erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie die sogenannte individuelle zumutbare Belastungsgrenze übersteigen.
- Ich bin in der Wahl der Therapiemethoden frei und kann auch verschiedene Methoden miteinander kombinieren. Für Psychotherapie bezahlen Krankenkassen z.B. nur drei sogenannte Richtlinienverfahren: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.
- Bei Bedarf an Psychotherapie: zur Zeit gibt es für eine Therapie bei einem kassenzugelassenen Arzt lange Wartezeiten. Daher übernehmen Krankenkassen zur Überbrückung auf Anfrage in Einzelfällen anteilig die Therapiekosten, die ein Heilpraktiker in Rechnung stellt. Ihre Versicherung informiert Sie bestimmt gerne über die Modalitäten.